Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Arbeit am Tier – Bitte Lesen

Alle Pflegebehandlungen an Hunden im Hundesalon  werden nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und nach den fachlichen Qualitätsgrundsätzen ausgeführt. Im Mittelpunkt aller Maßnahmen steht die Gesunderhaltung des Tieres und die Beachtung des Tierschutzes.

 

Generell und grundsätzlich behält sich Bettinas Hundesalon  vor Aufträge anzunehmen oder abzulehnen.

 

Es wird nur nach Terminvereinbarung gearbeitet! Sollte der Kunde verhindert sein, verpflichtet er sich, den Termin rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vorher) abzusagen, damit dieser Termin neu vergeben werden kann.

 

Wird ein Termin nicht oder weniger als 24 Std. vorher abgesagt wird eine Ausfallentschädigung in Höhe von mind. 80% des geplanten Preises verrechnet .Die Rechnung kommt per Post oder E-mail.

 

Der Preis ergibt sich aus dem Pflegeaufwand, des Fellzustandes und des Verhaltens des Tieres und ist bei Abholung des Tieres sofort  fällig.

Es gibt keine Pflegebehandlung auf Rechnung.

 

Der Tierhalter versichert, dass es mit dem/den zu betreuenden Tier(en) bisher zu keinerlei Vorfällen gekommen ist, die einer Ordnungsbehörde zur Anzeige gebracht werden mussten.

 

Für alle Hunde besteht grundsätzlich eine gültige Haftpflichtversicherung durch den Besitzer/Halter.

 

Sollte das Tier im Betreuungszeitraum erkranken oder sich verletzen, wird der betreuende Tierarzt

Frau Bauer Katherina eingeschaltet. Sollte diese nicht erreichbar sein, behält sich der Hundesalon  vor, einen anderen Tierarzt oder eine Tierklinik aufzusuchen. Die hierbei anfallenden Kosten sind ausschließlich von dem Tierhalter zu tragen.

 

Für Schäden oder Krankheiten, die das Tier während der Abwesenheit seines Tierhalters bzw. während der Pflegezeit erleidet, kann der Hundesalon  nicht haftbar gemacht werden. Die Haftung des Hundesalons  wird ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Sollten während der Leistungserbringung schuldhaft verursachte Schäden entstehen, sind diese umgehend nach Kenntnisnahme zu melden.

Der Hundesalon  haftet in diesem Fall im Rahmen einer bestehenden Betriebs- Haftpflichtversicherung.

 

Der Hundesalon  haftet nicht, wenn Schäden durch höhere Gewalt entstehen, wenn trotz Vorsichtsmaßnahmen das Tier entflieht und hieraus dem Auftragnehmer oder Dritten ein Schaden entsteht, wenn durch Pflegeprodukte trotz ausgewiesener Verträglichkeiten Schäden entstehen oder wenn durch zu starke Verfilzung oder zu starke Unruhe des Hundes das Tier bei meiner Arbeit trotz der diesbezüglichen Vorsichtsmaßnahmen verletzt wird.

 

Bei starken Verfilzungen können durch das Entfernen des Filzes Hautirritationen und Rötungen entstehen. Hierfür kann Bettinas Hundesalon  nicht haftbar gemacht werden, sondern ist ausschließlich der Halter verantwortlich.

 

Das Tier ist unmittelbar nach der Behandlung auf etwaige Behandlungsmängel zu untersuchen, die dann auch gleich korrigiert werden können. Spätere Beanstandungen können nicht anerkannt werden.

 

Sollte ich bei Ihrem Tier während der Behandlung Flöhe/Milben erkennen, werde ich die Behandlung zu Ende bringen.

Eine Reinigungs- | Kontaminationsgebühr von/ab EUR 40,00 ist ausnahmslos zu zahlen. (falls der Fogger notwendig ist kommt es auf zusätzliche 20€ die zu zahlen sind)

 

Warum nehme ich 40€ und eventuell noch mehr für Flohbefall?

Im Fell des Hundes befinden sich nicht nur Flöhe, sondern auch deren Eier. Die Eier fallen durch die Bewegungen des Hundes und die Pflege (z.B. Unterwollentfernung, Föhnen im Salon usw….) aus dem Fell. Die Eier können sich im Salon verteilen und zu Larven heranreifen. Diese verstecken sich in kleinsten Ritzen, verpuppen sich und entwickeln sich zur nächsten Flohgeneration.

 

© Stand 2023